Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Geschäftsbeziehungen mit Henning Radam. Sie gelten bei Auftragserteilung als gelesen und akzeptiert.

 

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Der angegebene Preis in der Auftragsbestätigung gilt zzgl. der gesetzlichen MwSt. Sonstige weitere Kosten fallen nicht an, außer diese sind gesondert ausgewiesen (wie z.B. Anfahrtskosten).

2.2. Die Vergütung ist bei Beendigung des Projektes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.

2.3. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Henning Radam finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Diese werden individuell vereinbart.

 

3. Gestaltungsfreiheit und Änderungen bei Medienproduktionen

3.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung oder technischen Umsetzung sind zeitnah und vollständig im Produktionsprozess anzumelden.

3.2. Nach dem Produktionsprozess wird dem Kunden eine Vorabversion übertragen. Der Kunde hat nach Erhalt der Vorabversion die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Veränderungsvorschläge des Produktes einzureichen. Nach Ablauf der 14-tägigen Frist und nach der Abnahme des Endprodukts sind weitere Änderungen ausschließlich gegen zusätzliche und angemessene Vergütung möglich.

 

4. Absagen

4.1 Vereinbarte Termine für Dreharbeiten, die nicht spätestens 7 Tage vor Beginn storniert werden, werden vollständig in Rechnung gestellt.

4.2 Vereinbarte Termine für Eventproduktionen, die nicht spätestens 14 Tage vor Beginn storniert werden, werden vollständig in Rechnung gestellt.

 

5. Urheberrecht und Nutzungsrechte

5.1. Das Urheberrecht auf alle erbrachten Leistungen verbleibt bei Henning Radam.

5.2. Der Auftraggeber erhält von Henning Radam zeitlich unbegrenzte Nutzungs- und Verwertungsrechte. Dies beinhaltet die öffentliche Vorführung (auch im Internet) sowie die kostenlose Weitergabe der erstellten Medien an Kunden.

5.3 Sofern nicht ausdrücklich anders und weitergehend besprochen und schriftlich (Post oder Email) festgelegt, darf der Kunde den für ihn erstellten Film komplett frei verwenden, ausgenommen sind jedoch TV-, Radio- und Kinoausstrahlungen.

5.4. Wünscht der Kunde eine TV-, Radio- oder Kinoausstrahlung, bedarf es der gesonderten Genehmigung, die ggf. mit einem Aufpreis verbunden ist.

5.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

5.6. Henning Radam ist nach Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt, sämtliche hergestellten Bild- und Tonmaterialien zu Demonstrationszwecken und zur Eigenwerbung zu verwenden.